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Ablauf

 
   
 
 
 
 
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Der Ablauf ab Kenntnis des Todesfalls bis zum Versand der Urne und zur Durchführung der Trauerfeier


Übersicht

  1. Sie füllen das Online-Formular aus
  2. Abholung und Überführung ins Krematorium durch uns
  3. Versand der Urne an Ihre Adresse

Im Detail:

Totenbeschau

Ereignet sich ein Todesfall, muss dieser gemeldet und die Totenbeschau veranlasst werden. Die Totenbeschau dient dazu, die Todesursache festzustellen und Fremdverschulden bzw. Seuchengefahren auszuschließen. Die Leitung von Krankenhäusern und Heimen weiß ohnehin was zu tun ist, ereignet sich der Sterbefall zuhause, müssen Sie selbst für die Verständigung des Amtsarztes sorgen. Die Totenbeschauärzte erreichen Sie entweder direkt oder über die Behörde (Gemeinde, Bezirksverwaltungsbehörde). Auch die Rettungsdienste geben gewöhnlich Auskunft, wie die diensthabenden Amtsärzte erreichbar sind bzw. leiten Ihre Meldung gerne weiter. Vor der Leichenbeschau darf der Leichnam weder verändert noch vom Sterbeort entfernt werden, auch Waschen und Ankleiden sind vorerst verboten!


Auftragserteilung über das Online-Formular

Möglichst bald nach dem Sterbefall sollten Sie uns über das Online-Formular den Auftrag zur Feuerbestattung erteilen. Das dürfen Sie nur, wenn Sie zum Kreis der nahestehenden Personen gehören oder in deren Auftrag handeln oder von der verstorbenen Person zu Lebzeiten mit der Totenfürsorge betraut worden sind. Im Online-Formular zur Erteilung des Bestattungsauftrages werden alle nötigen Daten abgefragt. Zusätzlich zur Feuerbestattung erhalten Sie wichtige Informationen zu Trauerfeier und Behördenwege (Sterbeurkunden). Bald können Sie hier auch Trauerdruck (Partezettel und Gedenkbildchen) online bestellen - wir arbeiten daran.


Erfüllung des Online-Bestattungsauftrages

Zuerst kontaktieren wir die zuständige Person am Abholort um einen Termin für die Abholung zu vereinbaren (in den meisten Fällen kommt unser Geschäftsführer persönlich). Wir legen großen Wert darauf, dass die Familien vor der Abholung Gelegenheit haben, den Leichnam zu sehen um sich zu verabschieden. Der Leichnam wird von uns bei der Abholung hygienisch grundversorgt, mit unserem Totenhemd oder den von Ihnen bereitgestellten Gewändern eingekleidet und im umweltverträglichen Vollholzsarg mit Innenausstattung ins Krematorium überführt. In Westösterreich meist in das städtische Krematorium in Innsbruck.

Die Kremation wird gewöhnlich innerhalb von drei Tagen durchgeführt. Anschließend versenden wir die Urne mit den Aschenresten an Ihre Adresse. Wenn Sie den Versand durch Post oder Paketdienst ablehnen, können Sie die Urne auch in Innsbruck abholen oder durch uns persönlich zustellen lassen (persönliche Zustellung durch uns ist aufpreispflichtig).


Trauerfeier und Beisetzung

Trauerfeier (und Beisetzung) können schon vor Erhalt der Urne vorbereitet werden. Wenn Sie den Mut aufbringen die Feier selbst zu gestalten, werden Sie das sicher nicht bereuen. Kein Fremder könnte dies so persönlich und stimmungsvoll wie die Hinterbliebenen selbst. Tipps und Anleitung für eine unvergessliche Trauerfeier erhalten Sie gerne von uns. Die Urne kann bei der Trauerfeier aufgestellt werden, was wesentlich unkomplizierter ist, als eine Verabschiedungsfeier mit dem Sarg (je nach Region, werden Särge während des Sterbegottesdienstes aufgebahrt).

Wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind, ist der Ritus entweder ohnehin genau vorgegeben oder kann mit Hilfe des Seelsorgers und der Gemeindemitglieder gestaltet werden.

Immer öfter werden Trauerfeiern auch von RitualbegleiterInnen oder sonst berufenen/beauftragten Personen professionell gestaltet. Von ihnen erhalten Sie die notwendige Hilfestellung (schauen Sie in unsere Linksammlung).

Ist eine Beisetzung auf einem Friedhof geplant, gilt grundsätzlich dasselbe wie für die Trauerfeier. Einen Bestatter benötigen Sie dafür jedenfalls nicht unbedingt. Von der Friedhofsverwaltung werden Sie möglicherweise eine gegenteilige Auskunft erhalten, die ist dann aber falsch. Wenn es Probleme mit der Friedhofsverwaltung gibt, regeln wir das gerne für Sie (dieser Service ist kostenlos).


Behördenwege

Neben der Veranlassung der Totenbeschau ist noch folgendes zu tun:

  • Personenstandsmeldung an das Standesamt des Sterbeortes. Bei Todesfällen, die sich in Krankenhäusern oder Heimen ereignen, ist die Anstaltsleitung zur Meldung verpflichtet, sonst die Familie der verstorbenen Person. Auch wenn die Anstaltsleitung die Meldung erstattet, benötigt das Standesamt von Ihnen nach Möglichkeit folgende Dokumente:
    • Geburtsurkunde
    • Meldenachweis
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Pass)
    • Heiratsurkunde bzw. Eheauflösungsnachweis (Scheidungsurteil)
  • Sterbeurkunden erhalten Sie vom Standesamt, nachdem der Sterbefall dort eingetragen ist. Die Sterbeurkunden brauchen Sie für die Sozialversicherung und pensionsauszahlende Stellen (hierfür gibt's kostenlose Exemplare), für Lebensversicherungen und sonst zum Nachweis des Ablebens.
  • Informieren Sie - gewöhnlich unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde - alle bezugsauszahlenden Stellen wie Pensionsversicherung, Sozialamt, Pflegegeldstellen...
  • Stellen Sie erforderlichenfalls die Pensionsanträge für verwitwete Hinterbliebene und die Kinder (Witwen- und Waisenpension).
  • Das Verlassenschaftsgericht meldet sich über den diensthabenden Notar automatisch bei Ihnen bzw. wird die Vorladung meist an die Adresse des letzten Aufenthalts der verstorbenen Person geschickt.

 

 

Bestattungsanstalt Unschwarz, Bangarten 22, FL-9490 Vaduz, RegNr. 0002.211.249-9
Wir sind im Rahmen der EWR-Dienstleistungsfreiheit international tätig und akzeptieren das Konsumentenschutzrecht und den Gerichtsstand
des Heimatlandes unserer AuftraggeberInnen.